Tabakwerbung und Jugendschutz: Social-Media-Plattformen setzen eigene Standards nicht durch

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Im August dieses Jahres veröffentlichte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) die Ergebnisse einer Erhebung, die sich mit dem Umgang deutscher Rap-Musiker und -Musikerinnen mit E-Zigaretten und Shisha-Tabak in den sozialen Medien auseinandersetzt. Ergebnis: Trotz bestehendem Werbeverbot wurden diese Produkte von 40 Prozent der untersuchten Künstlerinnen und Künstler beworben. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen das geltende Werbeverbot dar, sondern widerspricht auch deutlich den Werbe- und/oder Content-Richtlinien, die sich die jeweiligen Social-Media-Plattformen selbst auferlegt haben.

Wir haben uns diese Richtlinien einmal genauer angeschaut und die wichtigsten Kernaussagen der Plattformbetreiber für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Werbeanzeigen dürfen nicht den Verkauf oder die Nutzung von Tabak- oder Nikotinprodukten und entsprechendem Zubehör fördern. Anzeigen dürfen keine elektronischen Geräte zur Bereitstellung von Nikotin bewerben, wie z. B. E-Zigaretten, Verdampfer, Vaporizer oder jegliche anderen Produkte, die das Rauchen simulieren oder auf andere Weise für die Nutzung mit Tabak- oder Nikotinprodukten konzipiert sind.

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Anzeigeninhalte und Landingpages dürfen weder Tabak, Tabakprodukte wie Zigarren, Tabakpfeifen, Zigarettenpapier oder E-Zigaretten noch Raucherverhalten im echten Leben zeigen oder bewerben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Alternativen, die Rauchen imitieren.

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Wir gestatten keine Darstellung des Rauchens oder Dampfens, außer im Zusammenhang mit Botschaften zur öffentlichen Gesundheit oder zur Raucherentwöhnung.

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X verbietet weltweit die Werbung für Tabakprodukte, -zubehör und -marken.

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Inhalte rund um Tabak und tabakbezogene Produkte sind nicht werbefreundlich.
Eingeschränkte oder gar keine Anzeigen gelten für:
– Inhalte, in den Tabak beworben wird: Zigaretten, Zigarren, Kautabak
– Inhalte, in denen tabakbezogene Produkte beworben werden: Tabakpfeifen, Zigarettenpapier, E-Zigaretten
– Inhalte, in den Produkte beworben werden, mit denen das Rauchen von Tabak simuliert werden kann: Kräuterzigaretten, E-Zigaretten, Vaporizer

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Gesponserte Inhalte sind sämtliche Inhalte, in denen Streamer Produkte oder Dienste im Gegenzug für Leistungen vorstellen – zum Beispiel, weil sie dafür bezahlt werden oder kostenlose Waren oder Dienste erhalten. Außerdem erlauben wir die folgenden Produkte und Dienstleistungen nicht: Tabak und tabakähnliche Produkte, wie Zigaretten und E-Zigaretten u. v. m.

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Produkte und Dienstleistungen, für die auf Reddit geworben wird, sollten unabhängig von ihrer Legalität nicht das Potenzial haben, krank zu machen, zu verletzen oder in einer Weise süchtig zu machen, die sich nachteilig auf unsere Nutzer auswirkt. Reddit verbietet Anzeigen, die die Verwendung, den Verkauf, die Herstellung und das Branding von Tabak, Tabakalternativen und anderen tabakbezogenen Produkten und Dienstleistungen fördern.

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Wir erlauben keine Werbung für Tabakprodukte, insbesondere für: Zigaretten, E-Zigaretten, Vaporisatoren oder Vaporisatorkartusche, Kautabak, Utensilien (z. B. Pfeifen, Zigarettenpapierchen, Vaporisator, Vaporisatorkartuschen usw.), Nikotinprodukte (z. B. Nikotinkaugummi oder -pflaster). Wir erlauben außerdem keine Werbung für Shishas, Shisha-Bars, Zigarren, Zigarrenbars, Inhalatoren für ätherische Öle oder ähnliche Produkte.

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Tumblr erlaubt keine Werbung für Zigaretten, Zigarren oder Tabakprodukte und/oder Rauchen in unserer Werbung.

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Nur heiße Luft?

Bild KI-generiert

Obwohl Meta, TikTok & Co. die Nutzung von sowie Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte und Zubehör auf ihren Plattformen mehr oder weniger explizit ausschließen, findet beides praktisch ungestört statt. Das Problem liegt also nicht in fehlenden Regelungen, sondern in deren mangelhafter Kontrolle und Durchsetzung, die illegale Influencer-Werbung nach wie vor begünstigt. Angesichts des teils sehr hohen Anteils jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer der untersuchten Social-Media-Plattformen stellt die Inaktivität der Plattformbetreiber ein massives Jugendschutzrisiko dar.

Die DKFZ-Untersuchung reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung vor allem auf dem E-Zigarettenmarkt in Deutschland. Seit Wochen weisen wir als Hersteller und unsere Dachverbände BVTE und VdeH darauf hin, dass der deutsche E-Zigarettenmarkt nicht unter einem Regulierungsdefizit leidet. Welche Produkte hierzulande überhaupt auf dem Markt sein und an wen diese abgegeben werden dürfen, ist eigentlich klar geregelt. Was jedoch an allen Ecken und Enden fehlt, ist eine nachhaltige Kontrolle und Durchsetzung bestehender Regeln und eine wirksame Sanktionierung von Verstößen.

Verbraucher- und Jugendschutz: Fehlanzeige

Praxisbeispiel gefällig? Die Konsumentenvereinigung Bundesverband rauchfreie Alternative e.V. (BVRA) hatte im August auf illegale E-Zigaretten in Online-Shops hingewiesen. Das Hamburger Abendblatt berichtete daraufhin unter dem Titel Riesiger Schwarzmarkt: Illegale Vapes aus Hamburg boomen (Paid Content) über alarmierende Versäumnisse der zuständigen Kontrollorgane. Steuerhinterziehung, Vertrieb von illegalen Produkten und die fehlende Altersverifikation sind dabei die Hauptkritikpunkte. Verbraucher- und Jugendschutz: Fehlanzeige.

Der BVRA stellte ernüchtert fest:

Was sich zeigte war ein Behördenversagen jenseits unserer kühnsten Vorstellungen. Staatliche Stellen zeigen sich vollständig außerstande den aktuellen Regulierungsrahmen auch nur im Ansatz durchzusetzen.

©abendblatt.de

Auch eine im August durchgeführte Händlerumfrage vom Bündnis für tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage. Gut drei Viertel der mehr als 300 Umfrageteilnehmenden (76 Prozent) haben demnach Kenntnis von E-Zigarettenhändlern, die sich nicht an das Gesetz halten und Produkte illegal oder ohne Steuerbanderole verkaufen. Entsprechende Anzeigen bei den zuständigen Ordnungsbehörden blieben in acht von zehn Fällen unbeantwortet. Den Anteil illegaler E-Zigaretten in Deutschland schätzt das BfTG derzeit auf rund 40 Prozent. Andere Schätzungen gehen noch von deutlich mehr aus. Ebenso wie wir und andere verantwortungsvoll agierende Marktteilnehmer fordert auch das BfTG ein deutlich härteres Durchgreifen der Behörden.

Dringender Handlungsbedarf on- und offline

Als verantwortungsbewusster Hersteller haben Produkt-Compliance und Jugendschutz für uns höchste Priorität. Über unsere Dachverbände BVTE und VdeH engagieren wir uns seit Langem in Sachen Händleraufklärung und -sensibilisierung (z. B. hier). Zudem haben wir als Industrie wiederholt ein anonymes Meldeportal vorgeschlagen, über das Jugendschutz- oder Abgabeverstöße gemeldet werden können – bis dato leider ohne jede Resonanz.

Daher erneuern wir nicht nur unseren Appell an die zuständigen Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, sondern erweitern diesen auch auf die Betreiber von Social-Media- und Streaming-Plattformen: Die Regeln in Bezug auf Herstellung, Kennzeichnung, Besteuerung, Vermarktung und Abgabe von Tabak- und Nikotinprodukten sind in Deutschland eindeutig.

Es fehlt nicht an noch mehr Gesetzen und Regularien, die im Zweifel nur marktkonforme Hersteller und Händler treffen. Es fehlt an der konsequenten Kontrolle und Durchsetzung vorhandener Standards, egal ob gesetzlich fixiert oder selbstauferlegt. Nur so sind ein nachhaltiger Jugend- und Verbraucherschutz und die effektive Bekämpfung illegaler Aktivitäten möglich. Hier besteht on- und offline dringender Handlungsbedarf!

Beitragsbild KI-generiert, Quelle: Freepik