Nikotinbeutel

Lebensstile und Verhalten verändern sich im Laufe der Zeit. Das betrifft auch das Gesundheitsbewusstsein. Deshalb investiert Reemtsma heute in potenziell weniger schädliche Produkte, sog. „Next Generation Products“ (NGPs). Zu diesen NGPs gehören neben der E-Zigarette auch tabakfreie orale Nikotinbeutel.

Der Inhalt dieser Beutel besteht aus Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel, Aromen und Nikotin. Sie enthalten keinen Tabak und bei ihrer Verwendung findet keine Verbrennung statt – daher sind sie potenziell weniger schädlich als herkömmliche Tabakprodukte. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt, dass der Wechsel von Tabakzigaretten auf Nikotinbeutel eine Risikominimierung zur Folge haben kann.

Die Beutel sind auch nicht dafür konzipiert, neue Konsumenten für Nikotinprodukte zu gewinnen. Unsere Studien zeigen, dass 98,4 Prozent der Nichtraucher kein Interesse an solchen Beuteln haben. Die Beutel sind daher nur für diejenigen Verbraucher interessant, die nicht auf Nikotin verzichten wollen.

Risiko: ja, aber relativ

Die Grafik rechts ordnet die potenziellen Gesundheitsrisiken der Verwendung aktueller „Next Generation Products“ relativ zum Risikopotenzial herkömmlicher Tabakzigaretten ein. Die Wissenschaft zeigt deutlich: Das Rauchen herkömmlicher Tabakzigaretten ist für Raucherinnen und Raucher die schädlichste Form des Nikotinkonsums.

Dabei besteht das höchste gesundheitliche Risiko in der Verbrennung von Tabak und dem Einatmen des entstehenden Tabakrauches. Wird jedoch kein Tabak mehr verbrannt (Tabakerhitzer und moderner Kautabak) oder ist überhaupt kein Tabak mehr in den Produkten enthalten (E-Zigaretten und tabakfreie Nikotinbeutel), sinkt das gesundheitliche Risikopotenzial erheblich.

Wir sind überzeugt davon, dass diese neuartigen Produkte gegenüber herkömmlichen Zigaretten eine wirksame Form der Risikominderung für erwachsene Raucherinnen und Raucher darstellen, die weiterhin Nikotin konsumieren wollen und sonst weiter rauchen würden. Das Risikospektrum im Detail sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse finden Sie bei unseren Kolleginnen und Kollegen von Imperial Brands Science.

Verbraucherschutz erfordert angemessene Regulierung

Aktuell unterliegen diese Beutel in Deutschland keiner speziellen gesetzlichen Produktregulierung und wurden 2021 vorerst als Lebensmittel eingestuft. Da sie auch Nikotin enthalten, gelten sie hierzulande bis dato leider als nicht verkehrsfähig. Obwohl Nikotinbeutel die bessere, weil potenziell deutlich weniger schädliche Alternative für Raucher darstellen, dürfen sie in Deutschland nicht frei erworben werden.

Allerdings sind Nikotinbeutel über das Internet auch für Verbraucher in Deutschland relativ problemlos aus dem Ausland bestellbar. Das Problem: Die Einhaltung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes ist hierbei kaum möglich. Dieses Problem haben auch die Verbraucherschutzminister der Bundesländer erkannt. Eine angemessene Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln dient somit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dafür sind eine eindeutige Definition dieser Produkte und klare Mindeststandards die Grundlage.

Diese konkreten Impulse bringen wir in die Diskussion um tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland ein.

Nikotinbeutel müssen in Deutschland gesetzlich im Tabakrecht reguliert werden, wie beispielsweise auch E-Zigaretten. Dabei muss klar werden, dass die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Nikotinbeuteln im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten potenziell deutlich geringer sind. Auch sollte definiert sein, dass die Beutel tabakfrei sind und kein Lebensmittel oder Medizinprodukt darstellen. Dafür bietet die anstehende Überarbeitung des deutschen Tabakerzeugnisgesetzes den passenden Anlass.

Ein Verkauf an Minderjährige muss ausgeschlossen sein. Die etablierten Grundsätze des deutschen Jugendschutzgesetzes, die in Bezug auf klassische Tabakwaren ihre Wirksamkeit beweisen, müssen auch bei Nikotinbeuteln Anwendung finden. Zudem müssen die Verpackungen der Beutel und die Werbung für junge Menschen so unattraktiv wie möglich gestaltet werden.

Nikotinbeutel brauchen eine klar definierte Höchstmenge an Nikotin. Wir schlagen eine Grenze von maximal 20 mg Nikotin pro Beutel vor, die auf dem Produkt deutlich erkennbar sein muss. Zudem ist für uns der Hinweis auf der Verpackung wichtig, dass Nikotin stark abhängig macht.

Auch alle weiteren Inhaltsstoffe der Nikotinbeutel müssen für Konsumentinnen und Konsumenten deutlich erkennbar sein. Hier gilt volle Transparenz, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend informieren können.

Es braucht verbindliche Mindeststandards für die Produktqualität und die Vermarktung von Nikotinbeuteln in Deutschland. Beides ist für einen effektiven Verbraucherschutz unerlässlich.

Zudem braucht es Anreize, damit mehr Menschen in Deutschland von herkömmlichen Tabakprodukten auf potenziell weniger schädliche Nikotinbeutel umsteigen. Es muss preislich attraktiver sein, Nikotinbeutel anstatt beispielsweise Tabakzigaretten zu erwerben. Hierfür wäre eine differenzierte steuerliche Behandlung entlang des unterschiedlichen Risikopotenzials der verschiedenen Produkte sinnvoll.