Menthol-Verbot in E-Zigaretten: Ordnungspolitischer Schnellschuss mit fatalen Folgen

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) plant, die Tabakerzeugnisverordnung zu ändern und 13 zentrale Inhaltsstoffe in E-Zigaretten zu verbieten – darunter Menthol. So solle vor allem das Dampfen für Jugendliche unattraktiver gemacht werden. Als verantwortungsbewusster Hersteller von E-Zigaretten sind auch wir der Meinung: Jugendschutz ist essenziell und Minderjährige sollten niemals rauchen, vapen oder Nikotin in anderer Form konsumieren. Aber: Das Vorhaben des BMLEH schießt komplett über’s Ziel hinaus und wirft gravierende Fragen auf – für Verbraucher, Unternehmen und den Staat.

De-facto-Verbot durch die Hintertür

Menthol ist kein Nischenstoff. Nach Branchenschätzungen enthalten derzeit 80 bis 90 Prozent aller in Deutschland erhältlichen E-Zigarettenprodukte Menthol. Ein Verbot würde diese Produkte praktisch über Nacht aus dem Verkehr ziehen.

Da eine Neuformulierung von Liquids Monate dauert, käme der legale Markt faktisch zum Erliegen. Das hätte weitreichende Folgen – nicht nur für Hersteller und Händler, sondern auch für Millionen erwachsener Konsumentinnen und Konsumenten.

Ein solches Vorgehen käme faktisch einem Produktverbot gleich. Dessen Umsetzung plant das zuständige BMLEH auf dem Verordnungsweg – und damit ohne direkte parlamentarische Debatte und ohne mündliche Anhörung der direkt Betroffenen. Angesichts der Tragweite ist dieses Vorgehen mindestens erklärungsbedürftig.

Menthol ist nicht „irgendein“ Aroma

Menthol erfüllt in E-Liquids eine ganz zentrale Funktion. Es sorgt nicht nur für Frische, sondern beeinflusst das gesamte Geschmacksprofil und rundet dieses entscheidend ab. Es lässt sich weder einfach aus der Rezeptur streichen noch kurzfristig und angemessen durch andere derzeit verfügbare Stoffe ersetzen.

Wer behauptet, Menthol sei ersetzbar, denn es gäbe ja „noch genug andere Aromen“, denkt daher viel zu kurz. Genauso gut könnte man dann auch fordern, Salz aus dem Gewürzregal zu verbannen, weil ja noch Pfeffer und Paprika vorhanden seien.

Formal mag das zunächst stimmen. Praktisch jedoch wäre ein solcher Schritt absolut realitätsfern – und sicher kein sinnvolles Rezept.

Wissenschaftliche Basis mit Fragezeichen

Das BMLEH stütz sein Vorhaben auf Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Doch selbst das BfR räumt ein, dass die Qualität der vorhandenen Daten niedrig ist: „Es fehlen vor allem Daten dazu, wie die Stoffe wirken, wenn sie eingeatmet werden. Im Besonderen zur Wirkung auf die Lunge ist derzeit keine Aussage möglich.“ Bei einer derart fragwürdigen wissenschaftlichen Grundlage sollte sich der Gesetzgeber besser in Zurückhaltung üben. Dies haben auch mehrere Wissenschaftler in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kritisiert.

Die vom BfR diskutierten potenziellen Risiken beruhen überwiegend auf indirekten Annahmen, Einzelbeobachtungen sowie Studien mit begrenzter Übertragbarkeit auf reale Nutzungsbedingungen von E-Zigaretten. In mehreren Passagen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verfügbare Datenlage keine belastbaren Aussagen zu langfristigen gesundheitlichen Effekten erlaubt. Diese Unsicherheiten sprechen zunächst für weiteren Forschungsbedarf, nicht jedoch für ein vorsorgliches Verwendungsverbot.

Rückschritt für den Gesundheitsschutz?

Im Wunsch, Nikotin mit potenziell deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken zu konsumieren, nutzen auch in Deutschland immer mehr erwachsene Raucherinnen und Raucher die E-Zigarette längst als Alternative zur klassischen Tabakzigarette. Eine Vielfalt verschiedener Geschmacksrichtungen jenseits vom Tabakgeschmack ist oft entscheidend für den erfolgreichen Umstieg. Menthol spielt dabei als Inhaltsstoff in nahezu allen Geschmacksrichtungen eine zentrale Rolle, selbst wenn es gar nicht zu schmecken ist.

Wer diese Geschmacksvielfalt aufs Spiel setzt, riskiert unerwünschte Nebenwirkungen: Rückkehr zur Tabakzigarette oder Verbleib beim Rauchen. Ein solches Risiko einzugehen, widerspricht jeder gesundheitspolitisch begründeten Produktregulierung.

Schwarzmarkt statt Jugendschutz

Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden oder der kanadischen Provinz Québec zeigen außerdem: Strikte Aromenverbote führen nicht zu weniger Nachfrage. Sie verlagern diese häufig nur in Grau- und Schwarzmärkte. Dort jedoch sind Produkte weder kontrolliert noch steuerlich erfasst. Auch haben der geltende Jugend- und Verbraucherschutz dort meist keinerlei Relevanz.

Ein solcher Schritt würde daher ausgerechnet jene illegalen Strukturen stärken, die sich jeder staatlichen Aufsicht und Einflussnahme entziehen – während der legale Markt verschwindet.

Wirtschaftliche und fiskalische Folgen

Neben gesundheits- und ordnungspolitischen Fragen stehen auch ökonomische Auswirkungen im Raum. Herstellern und Händlern würde ein erheblicher Teil ihres Umsatzes entzogen. Gleichzeitig gingen dem Staat Steuereinnahmen in beträchtlicher Millionenhöhe verloren.

Profitieren würden hingegen Anbieter illegaler Ware, die sich über ein wahres Konjunkturprogramm freuen dürften. Darauf haben erst kürzlich der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sowie die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) gemeinsam hingewiesen.

Fazit: Mehr Augenmaß statt Symbolpolitik

Bei Tabak- und Nikotinprodukten ist funktionierender Jugendschutz ein sehr wichtiges Ziel. Um dieses dauerhaft zu erreichen, muss jede Form von Regulierung und Markteingriff stets verhältnismäßig und wissenschaftlich fundiert sein. Ein pauschales Menthol-Verbot in E-Zigaretten ist dies jedoch nicht. Es steht auf höchst wackliger Datenlage. Es droht, ein gesundheitspolitischer Bärendienst zu werden. Und es gefährdet einen ganzen legalen Markt zu Gunsten des Schwarzmarkts.

Wer Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz und den fairen Wettbewerb wirklich ernst nimmt, sollte auf differenzierte Lösungen setzen. Die wissenschaftlich fundierte Festlegung von Menthol-Obergrenzen könnte eine solche Lösung sein.

Ordnungspolitische Schnellschüsse mit weitreichenden Kollateralschäden sind es jedenfalls nicht.

Titel- und Beitragsbild KI-generiert