Ende 2025 schaffte es ein Nischenprodukt in die bundesweiten Schlagzeilen: Nikotinhaltige Zahnstocher. Der Auslöser war ein Verbot sämtlicher Zahnstocher an einer Münchener Realschule. Mitte März 2026 warnte das Berliner Bezirksamt Treptow-Köpenick eindringlich vor den Risiken aromatisierter und nikotinhaltiger Zahnstocher für Kinder und Jugendliche. Anfang April wurde ein Zahnstocherverbot an zwei österreichischen Mittelschulen bekannt, und vor wenigen Tagen warnten Experten auf tagesschau.de vor Zahnstochern mit Geschmack. Mit Blick auf den Jugendschutz unterstützen wir diese Warnungen ausdrücklich. Zugleich wünschen wir uns aber auch deutlich mehr Differenzierung in der öffentlichen Debatte.
Kein neues Phänomen
Mit Nikotin versetzte Zahnstocher sind keine Erfindung des Jahres 2025. Bereits 1991 erschien in der Fachzeitschrift „Clinical Pharmacology & Therapeutics“ eine Studie zu entsprechenden Produkten. Schon damals wurde untersucht, wie Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird.
Neu ist also nicht das Produkt selbst. Neu ist sehr wohl jedoch die große Aufmerksamkeit, die es durch seine vor allem über Social Media befeuerte, besorgniserregende Verbreitung unter Minderjährigen nun erlangt hat.
Undifferenziert aber reichweitenstark
Dieser Hype hat in der öffentlichen Debatte und medialen Berichterstattung über aromatisierte, nikotinhaltige Zahnstocher dazu geführt, dass teils undifferenziert oder schlichtweg unzutreffend von „der Tabakindustrie“ die Rede ist, die damit gezielt Kinder und Jugendliche in die Nikotinabhängigkeit treiben wolle. Hier drei Beispiele.
So berichtete im Januar etwa der Mitteldeutsche Rundfunk online,
…dass auch die Tabakindustrie inzwischen auf den Trend aufmerksam geworden ist und Zahnstocher mit Nikotin auf den Markt gebracht hat. […] Die Tabakindustrie bewirbt die Zahnstocher als Aussteiger-Produkt bezeichnet [sic]. Doch das Marketing zielt offensichtlich auf junge Menschen.
WELT TV zitierte den Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen (MdB, Bündnis 90/Die Grünen):
Die Tabak- und Nikotinindustrie setzt zunehmend auf neue Produkte. Dabei geht es darum, alte Sucht in neue Schläuche zu gießen und mit neuen Produkten, die nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, letztlich junge Menschen, Jugendliche, teilweise sogar Kinder abhängig zu machen.
Und auf Nachfrage von SPIEGEL Online (€) antwortete das bayerische Gesundheitsministerium:
Die Tabakindustrie versucht immer wieder, alternative Produkte zur klassischen Zigarette auf dem Markt zu platzieren. […] Es ist anzunehmen, dass Nikotinzahnstocher – ähnlich wie bei tabakfreien Nikotinbeuteln bekannt – das Suchtverhalten von Kindern und Jugendlichen fördern können.
Wer steckt wirklich dahinter?
Ein Blick auf die tatsächliche Marktstruktur zeichnet jedoch ein ganz anderes Bild. So hat eine Untersuchung der Stanford University aus dem Jahr 2021 neun damals erhältliche Marken nikotinhaltiger Zahnstocher analysiert – mit eindeutigem und auch heute noch zutreffendem Befund:
Alle neun in dieser Studie identifizierten Marken sind kleine, privat geführte Unternehmen, für die Nikotinzahnstocher das einzige Tabakprodukt darstellen. […] Es gibt keine Hinweise darauf, dass einer der großen Tabakkonzerne bislang Nikotinzahnstocher in sein Produktportfolio aufgenommen hat.
Mit anderen Worten: Es handelt sich um kleine bis Kleinstanbieter. Keiner der in Deutschland tätigen Mittelständler oder großen, international tätigen Tabak- und Nikotinhersteller – also jene Unternehmen, die gemeinhin gern als „die Tabakindustrie“ zusammengefasst werden – hatte oder hat aktuell Nikotinzahnstocher im Portfolio!
Neben klassischen Zigaretten existieren heute E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Kau- und Lutschtabak, Nikotinbeutel und zahlreiche weitere Produkte – angeboten von sehr unterschiedlichen Akteuren, vom multinationalen Großkonzern bis zum Ein-Personen-Onlinehandel.
Angesichts dieses hochdiversifizierten Marktes für Nikotinprodukte ist die Vorstellung einer monolithischen „Tabakindustrie“, die orchestriert und unter grober Missachtung geltender Jugendschutzvorgaben neue Produkte zur gezielten Ansprache Minderjähriger entwickelt, nicht nur grob verallgemeinernd. Sie ist schlichtweg realitätsfremd!
Regulatorische Grauzonen
In Deutschland sind Nikotinzahnstocher bislang nicht explizit reguliert. Nikotinfreie, aromatisierte Zahnstocher – etwa Zahnpflegeprodukte – werden als Kosmetik- bzw. Mundpflegeprodukte eingeordnet. Mit zugesetztem Nikotin dürfte jedoch eine Einordnung unter das Lebensmittelrecht naheliegen. Aufgrund der Nikotinzugabe wären sie damit grundsätzlich nicht verkehrsfähig – ähnlich wie die derzeit in Deutschland nicht zugelassenen Nikotinbeutel.
Die Praxis zeigt allerdings: Online lassen sich entsprechende Produkte problemlos bestellen. Oft stammen sie aus dem Ausland, werden über schwer nachvollziehbare Shop-Strukturen vertrieben und umgehen nationale Kontrollmechanismen. Das eigentliche Problem liegt daher weniger im stationären Handel, sondern im digitalen Raum.
Reflexhafte Schuldzuweisungen helfen nicht weiter
Die vorschnelle Zuschreibung nikotinhaltiger Zahnstocher – und aller damit verbundenen, nachvollziehbaren Sorgen um den Gesundheits- und Jugendschutz – an „die Tabakindustrie“ mag politisch eingängig und populär sein. Sie wird der Realität des heutigen Marktes jedoch nicht annähernd gerecht. Wenn kleine Anbieter in regulatorischen Graubereichen Produkte entwickeln und über Social Media oder Online-Marktplätze vermarkten und vertreiben, dann greift klassisches Schwarz-Weiß-Denken ins Leere.
Wer Jugendschutz in Bezug auf Nikotinzahnstocher und andere, neuartige Nikotinprodukte wirklich ernst nimmt, muss dort ansetzen, wo diese Produkte unzulässigerweise beworben und verkauft werden:
- auf Social-Media-Plattformen
- in Influencer-Netzwerken
- auf Online-Marktplätzen mit Sitz im Ausland
- bei Zahlungs- sowie Versanddienstleistern
Jugendschutz braucht digitale Durchsetzung
Nikotinzahnstocher sind kein Beleg für eine koordinierte Strategie großer Tabakkonzerne. Sie sind vielmehr ein weiteres Beispiel dafür, wie fragmentiert und dynamisch der heutige Nikotinmarkt längst ist – und wie schnell kleine bis kleinste Anbieter darin regulatorische Lücken ausnutzen.
Die öffentliche und politische Debatte sollte deshalb nicht auf symbolische Schuldzuweisungen setzen, sondern genau differenzieren und sich auf tatsächlich wirksame Maßnahmen fokussieren.
- Konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze im Onlinehandel.
- Klare Verantwortlichkeiten für Plattformbetreiber.
- Bessere internationale Zusammenarbeit.
- Eine deutlich bessere personelle Ausstattung der Kontroll- und Vollzugsbehörden.
- Und sinnvolle Produktregulierung, die den Gesundheits- und Jugendschutz mit fairem Wettbewerb und wichtigen Steuereinnahmen vereint.
Titelbild KI-generiert


