Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird und in den Bundeshaushalt fließt. Das deutsche Tabaksteuermodell kam erstmals im Zeitraum 2011 bis 2015 zum Tragen. Es sah eine jährliche moderate Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitttabak vor. 2021 wurde es zuletzt modernisiert.
Mit der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes 2021 wurden neben den Steuern für klassische Tabakprodukte auch die Steuern für potenziell weniger schädliche Produkte, wie zum Beispiel E-Liquids für E-Zigaretten, ab dem Jahr 2022 erhöht, in insgesamt vier Stufen bis 2026. Folge: Die Preise für diese neuartigen Produkte steigen deutlich und sie kosten annähernd so viel wie herkömmliche Tabakzigaretten.
Dabei sind potenziell weniger gesundheitsschädliche Produkte zentraler Bestandteil des Konzepts der Minderung tabakrauchbedingter Gesundheitsfolgen („Tobacco Harm Reduction“). Es zielt darauf ab, erwachsene Raucher:innen, die ihren Nikotinkonsum grundsätzlich nicht beenden wollen, von potenziell weniger gesundheitsschädlichen Alternativen zu überzeugen.
Steuer- vs. Gesundheitspolitik?
Mit der kontinuierlichen Erhöhung des Steuersatzes und dem daraus folgenden höheren Preis wird der Anreiz, von herkömmlichen Tabakprodukten auf neuartige Alternativen mit geringeren Risikopotenzialen umzusteigen, leider deutlich gesenkt. Verlierer einer derartigen Politik sind die Millionen Raucherinnen und Raucher in Deutschland, die dadurch möglicherweise in ihrer Entscheidung für potenziell weniger schädliche Produkte verunsichert werden – und stattdessen weiter rauchen.
Im Gegensatz dazu wäre eine differenzierte und effektiv durchgesetzte Besteuerung, die potenziell weniger gesundheitsschädliche Produkte gerade nicht fortlaufend mit höheren Abgaben belegt, gesundheitspolitisch sinnvoller. Sie hätte außerdem positive Auswirkungen auf die zukünftige Belastung des deutschen Gesundheitssystems und damit letztlich auch auf alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Weitere Informationen zum Thema Tabaksteuer und zum deutschen Tabaksteuermodell finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
EU-Tabaksteuerrichtlinie
Im kommenden Jahr möchte die Europäische Union die EU-Tabaksteuerrichtlinie (EUTED) aus dem Jahr 2011 überarbeiten. Diese Überarbeitung der Steuerregeln ist Teil des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung („Europe’s Beating Cancer Plan“). Dazu zählen die Anpassung von Minimalsätzen für Verbrauchsteuern auf einzelne Tabakprodukte, aber auch Mechanismen zur Anpassung der Verbrauchsteuer auf die Kaufkraft der einzelnen Mitgliedstaaten. Wichtig dabei ist die Gewährleistung, dass die unterschiedlichen Wirtschaftslagen der EU-Mitgliedsländer berücksichtigt werden und eine Besteuerung von neuartigen Produkten (E-Zigaretten, Nikotinbeutel, Tabakerhitzer) nach ihrem jeweiligen Risikopotenzial erfolgt.