EU-Tabakregulierung

Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit eine Verschärfung der Europäischen Tabakproduktrichtlinie (EUTPD). Die aktuelle Fassung ist seit 2014 in Kraft und regelt die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakprodukten und neuartigen Erzeugnissen.

Mit der jetzt angestrebten EUTPD 3 werden weitere Auflagen und Verbote auf die Hersteller von Tabakprodukten zukommen. Mögliche Folgen sind unter anderem die Einführung von Einheitsverpackungen (Plain Packaging), größeren Warnhinweisen und Schockbildern, sowie Verbote von Slim-Zigaretten oder die Fortführung des Mentholverbots.

Als Hersteller von klassischen Tabakprodukten und neuartigen, potenziell risikoreduzierten Produktalternativen unterliegen wir bereits einer umfangreichen Regulierung in Form von zahlreichen gesetzlichen Vorschriften auch über die Europäische Tabakproduktrichtlinie hinaus. Zudem gehen wir im Zuge unserer Selbstverpflichtung zum Teil noch weiter, als es die gesetzlichen Vorgaben verlangen, etwa beim so wichtigen Thema Jugendschutz.

Chancen und Risiken transparent machen

Dass die bestehenden Vorgaben wirksam sind, zeigt unter anderem die seit 2001 sehr stark gesunkene Quote jugendlicher Raucherinnen und Raucher in Deutschland. Laut der jährlichen Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Suchtmittelkonsum unter Jugendlichen ist die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen hierzulande von 27,5 % (2001) auf 6,1 % (2021) gesunken.

Entscheidend ist für uns, dass jede mögliche Änderung der Tabakproduktrichtlinie – oder anderer gesetzlicher Regelungen – auf einer evidenzbasierten und zielführenden Regulierung basiert. Diese muss Risiken transparent machen, muss zugleich aber auch objektiv über vorhandene Potenziale von neuartigen Produkten wie E-Zigaretten oder Nikotinbeuteln aufklären – ganz im Sinne der Förderung eines „Tobacco Harm Reduction“-Ansatzes. Dazu haben wir uns ausführlich und zu allen Einzelthemen im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens auf EU-Ebene geäußert.

Unsere Kernforderungen

Keine Einheitsverpackungen

Kein Aromen- und Inhaltsstoffverbot

Angemessene und zielführende Regulierung von Nikotinbeuteln

Hintergrund

Evaluierung des Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Noch bis zum 16. Mai 2023 läuft eine öffentliche Anhörung der EU-Kommission zu ihrer Initiative, den Rechtsrahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu evaluieren. Unternehmen, Verbände, Wissenschaftler, NGOs – aber auch Bürgerinnen und Bürger – können ihre Position abgeben und wertvolle Daten liefern, die relevant für die Überprüfung und Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen sind.

Doch was steckt eigentlich hinter dieser Initiative?

Die EU hat eine Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen, delegierten und implementierenden Rechtsakten verabschiedet, die den Tabakgebrauch innerhalb der EU eindämmen sollen. Am bekanntesten sind die Richtlinie über Tabakerzeugnisse, die sogenannte Tabakproduktrichtlinie, aus dem Jahr 2014 und die Richtlinie für die Tabakwerbung aus dem Jahr 2003.

2021 wurde der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung verabschiedet. Der Plan verfolgt das Ziel einer „Generation Tabakfrei“ bis 2040. Konkret bedeutet das, dass weniger als fünf Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger rauchen.

Als Zwischenziel möchte die EU die WHO-Zielsetzung erreichen. Das heißt: Bis 2025 soll die Quote der Raucherinnen und Raucher um 30 Prozent im Vergleich zu 2010 sinken. Nimmt man die Prävalenzdaten aus dem Jahr 2010 als Basis, bedeutet dies eine EU-weite Raucherprävalenz von 20 Prozent im Jahr 2025. Aktuell liegt die EU-weite Prävalenz bei 25 Prozent.

Der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung hat in der Debatte um eine verschärfte Tabakkontrolle einen entschiedenen Reiz gesetzt. Zudem veröffentlichte die EU-Kommission im Mai 2021 einen Bericht zur Anwendung der Tabakproduktrichtlinie. Darin kam sie zum Schluss, dass die Richtlinie vor dem Hintergrund neuer Produkte und Technologien sowie einem veränderten Nutzungsverhalten nicht über die nötige Flexibilität verfügt, um diesen Entwicklungen adäquat zu begegnen. Dies veranlasste die EU-Kommission, die aktuellen Tabakkontrollmaßnahmen zu evaluieren. Die Evaluierung wird sich konkret auf die Produktregulierung, die Werbung, die Verkaufsförderung und das Sponsoring im breiteren Kontext der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums erstrecken.

Ziel der Evaluierung ist herauszufinden, ob die aktuellen Rahmenbedingungen den selbstgesteckten Zielen der EU gerecht werden. Auch soll festgestellt werden, welche Auswirkungen die Rahmenbedingungen auf aktuelle Ereignisse und Entwicklungen innerhalb des Binnenmarktes hatten und haben, etwa auf die Toxizität von neuartigen Produkten, auf die Attraktivität von Produkten sowie deren Präsentation im öffentlichen Raum.

Von Mai bis Juni 2022 konnten betroffene Akteure in einer sogenannten „Sondierung“ erste Daten und Einschätzungen über die aktuellen Rahmenbedingungen abgeben. Gefordert waren Daten zu bereits regulierten Produkten und Informationen über aufkommende Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf neuartige Produkte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten oder Nikotinbeutel. Knapp 25.000 Einträge aus der EU und darüber hinaus wurden eingereicht.

Wie geht es nun weiter?

Noch bis zum 16. Mai 2023 läuft die öffentliche Konsultation. Dadurch sollen weitere Wissenslücken geschlossen, neue Informationsquellen ermittelt und weitere qualitative und quantitative Daten erfasst sowie evidenzbasierte Verfahren geprüft werden. Die Kommission strebt nächste konkretere Schritte im zweiten Quartal 2023 an. Aufgrund der Einsendefrist der öffentlichen Konsultation bis Mitte Mai 2023 gilt dies jedoch als unwahrscheinlich. Daher bleibt abzuwarten, wann die Kommission ihre Analyse veröffentlichen wird.

Sie möchten Näheres über die Pläne der EU-Kommission zur weiteren Verschärfung der Tabak- und Nikotingesetzgebung und über den weiteren Prozess zur Überarbeitung der EU-Tabakproduktrichtlinie erfahren?

Dann registrieren sich gern bei der Kampagne „Dein Ding – Sag Nein zu weiteren Verboten“ des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).