Gefälschte oder illegal nach Deutschland eingeführte Waren sind ein großes Problem für viele Industriezweige und eine ernstzunehmende Gefahr für Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Klassische Tabakzigaretten gehören seit Jahrzehnten zu den besonders viel und oft illegal nach Deutschland eingeführten bzw. gefälschten Produkten. Darüber hinaus hat der illegale Handel mit nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten in Deutschland in den letzten Jahren ebenfalls besorgniserregende Dimensionen erreicht. Hinzu kommt der zunehmende Handel mit in Deutschland verbotenem Lutschtabak („Snus“) und mit tabakfreien Nikotinbeuteln, die hierzulande ebenfalls nicht verkehrsfähig sind.
Schmuggel und Produktpiraterie nützen ausschließlich Kriminellen, die in einem Markt operieren, der sich jeder legalen Kontrolle entzieht. Dieser Markt und die dort gehandelten Produkte bergen immense Risiken für den Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz.
Deshalb unterstützen Reemtsma und seine Muttergesellschaft Imperial Brands auf nationaler und internationaler Ebene alle gesetzlichen Maßnahmen zum Kampf gegen diesen illegalen Handel. Zudem leisten wir als einzelner Hersteller sowie über unsere Dachverbände umfangreiche Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit mit unseren Handelspartnern in Deutschland.

Schwarzmarkt-Tracker 2025
Wie viele illegale Zigaretten, E-Zigaretten, Oraltabak („Snus“) und tabakfreie Nikotinbeutel konnten die zuständigen Behörden in Deutschland seit Jahresbeginn sicherstellen? Wie groß ist der damit verbundene Steuerschaden?
Der Reemtsma Schwarzmarkt-Tracker basiert auf frei zugänglichen behördlichen Mitteilungen und wird fortlaufend aktualisiert. Alle berücksichtigten Mitteilungen finden Sie in der nebenstehenden Quellenübersicht (Stand: Juli 2025). Alle Werte sind als Mindestangaben zu verstehen.
Juni 2025
→ Hauptzollamt Nürnberg, Pressemitteilung vom 03.07.2025
→ Hauptzollamt Heilbronn, Pressemitteilung vom 03.07.2025
→ Zollfahndungsamt Hannover, Pressemitteilung vom 02.07.2025
Juni 2025
→ Hauptzollamt Berlin, Pressemitteilung vom 27.06.2025
→ Hauptzollamt Osnabrück, Pressemitteilung vom 26.06.2025
→ Polizei Duisburg, Pressemitteilung vom 24.06.2025
→ Hauptzollamt Magdeburg, Pressemitteilung vom 21.06.2025
→ Zollfahndungsamt Hannover, Pressemitteilung vom 20.06.2025
→ Hauptzollamt Heilbronn, Pressemitteilung vom 18.06.2025
→ Polizeipräsidium Mannheim, Pressemitteilung vom 14.06.2025
→ Hauptzollamt Köln, Pressemitteilung vom 11.06.2025
→ Hauptzollamt Saarbrücken, Pressemitteilung vom 05.06.2025
→ Hauptzollamt Heilbronn, Pressemitteilung vom 05.06.2025
Mai 2025
→ Hauptzollamt Saarbrücken, Pressemitteilung vom 30.05.2025
→ Hauptzollamt Münster, Pressemitteilung vom 28.05.2025
→ Polizeipräsidium Pforzheim, Pressemitteilung vom 28.05.2025
→ Hauptzollamt Krefeld, Pressemitteilung vom 21.05.2025
→ Zollfahndungsamt Dresden, Pressemitteilung vom 16.05.2025
→ Hauptzollamt Saarbrücken, Pressemitteilung vom 16.05.2025
→ Hauptzollamt Dresden, Pressemitteilung vom 15.05.2025
→ Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 14.05.2025
→ Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 14.05.2025
→ Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 14.05.2025
→ Hauptzollamt Potsdam, Pressemitteilung vom 09.05.2025
→ Hauptzollamt Bremen, Pressemitteilung vom 08.05.2025
→ Polizeiinspektion Osnabrück, Pressemitteilung vom 05.05.2025
→ Zollfahndungsamt München, Pressemitteilung vom 05.05.2025
→ Gießener Allgemeine Zeitung, Onlineartikel vom 03.05.2025 (letzter Zugriff am 05.05.2025)
April 2025
→ Polizeipräsidium Südhessen, Pressemitteilung vom 25.04.2025
→ Zollfahndungsamt Hamburg, Pressemitteilung vom 23.04.2025
→ Hauptzollamt Saarbrücken, Pressemitteilung vom 17.04.2025
→ Hauptzollamt Aachen, Pressemitteilung vom 11.04.2025
→ Polizei Mettmann, Pressemitteilung vom 11.04.2025
→ Hauptzollamt Potsdam, Pressemitteilung vom 11.04.2025
→ Hauptzollamt Lörrach, Pressemitteilung vom 10.04.2025
→ Hauptzollamt Dresden, Pressemitteilung vom 08.04.2025
→ Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 07.04.2025
→ Hauptzollamt Ulm, Pressemitteilung vom 04.04.2025
→ Hauptzollamt Landshut, Pressemitteilung vom 04.04.2025
→ Hauptzollamt Dortmund, Pressemitteilung vom 03.04.2025
→ Hauptzollamt Braunschweig, Pressemitteilung vom 03.04.2025
→ Hauptzollamt Dortmund, Pressemitteilung vom 01.04.2025
März 2025
→ Hauptzollamt Landshut, Pressemitteilung vom 28.03.2025
→ Hauptzollamt Dresden, Pressemitteilung vom 27.03.2025
→ Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 20.03.2025
→ Hauptzollamt Potsdam, Pressemitteilung vom 14.03.2025
→ Hauptzollamt Landshut, Pressemitteilung vom 11.03.2025
→ Hauptzollamt München, Pressemitteilung vom 10.03.2025
→ Hauptzollamt Bielefeld, Pressemitteilung vom 07.03.2025
→ Polizei Hamburg, Pressemitteilung vom 06.03.2025
→ Hauptzollamt Lörrach, Pressemitteilung vom 05.03.2025
→ Hauptzollamt Dresden, Pressemitteilung vom 05.03.2025
→ Mittelbayerische.de, Onlineartikel vom 03.03.2025 (letzter Zugriff am 05.03.2025)
Februar 2025
→ Hauptzollamt Berlin, Pressemitteilung vom 25.02.2025
→ Hauptzollamt Landshut, Pressemitteilung vom 25.02.2025
→ Hauptzollamt Augsburg, Pressemitteilung vom 21.02.2025
→ Hauptzollamt Heilbronn, Pressemitteilung vom 20.02.2025
→ Zollfahndungsamt Hannover, Pressemitteilung vom 20.02.2025
→ Hauptzollamt Bielefeld, Pressemitteilung vom 20.02.2025
→ Hauptzollamt Koblenz, Pressemitteilung vom 19.02.2025
→ Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Pressemitteilung vom 18.02.2025
→ Hauptzollamt Schweinfurt, Pressemitteilung vom 13.02.2025
→ Hauptzollamt Landshut, Pressemitteilung vom 12.02.2025
→ Polzeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Pressemitteilung vom 12.02.2025
→ Hauptzollamt Karlsruhe, Pressemitteilung vom 11.02.2025
→ Hauptzollamt Düsseldorf, Pressemitteilung vom 07.02.2025
→ Hauptzollamt Osnabrück, Pressemitteilung vom 07.02.2025
→ Hauptzollamt Osnabrück, Pressemitteilung vom 06.02.2025
→ Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 03.02.2025
Januar 2025
→ Hauptzollamt Erfurt, Pressemitteilung vom 31.01.2025
→ Hauptzollamt Potsdam, Pressemitteilung vom 31.01.2025
→ Hauptzollamt Stralsund, Pressemitteilung vom 28.01.2025
→ Hauptzollamt Regensburg, Pressemitteilung vom 27.01.2025
→ Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 23.01.2025
→ Hauptzollamt Dortmund, Pressemitteilung vom 23.01.2025
→ Hauptzollamt Erfurt, Pressemitteilung vom 22.01.2025
→ Polizeipräsidium Pforzheim, Pressemitteilung vom 21.01.2025
→ Hauptzollamt Gießen, Pressemitteilung vom 14.01.2025
→ Hauptzollamt Köln, Pressemitteilung vom 14.01.2025
→ Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Pressemitteilung vom 07.01.2025
→ Hauptzollamt Dresden, Pressemitteilung vom 07.01.2025
Zigaretten in Stück
E-Zigaretten in Stück¹
Oraltabak/Nikotinbeutel in Dosen²
Steuerschaden in EUR³
¹ Mengenangaben zu sichergestellten illegalen E-Liquids in ml oder l wurden hier auf Basis der für vorbefüllte E-Zigaretten maximal zulässigen Füllmenge von 2 ml pro Stück in entsprechende Stückzahlen umgerechnet.
² Mengenangaben zu sichergestelltem Oraltabak/“Snus“ in kg wurden hier auf Basis des handelsüblichen Gewichts pro Dose (ca. 33 g bei 20 Beuteln Inhalt) in entsprechende Stückzahlen (in Dosen) umgerechnet.
³ Nur bezogen auf illegale Zigaretten und E-Zigaretten, nicht auf Oraltabak/Nikotinbeutel.
Zigaretten
Rund jede fünfte Zigarette, die im ersten Halbjahr 2024 in Deutschland konsumiert wurde, war nicht hierzulande versteuert. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Erhebung der Zigarettenindustrie („Entsorgungsstudie“), die seit 2004 monatlich mehr als 12.000 leere Zigarettenschachteln über Entsorgungsstationen und seit 2014 weitere Packungen über Straßensammlungen sammelt und durch das Marktforschungsinstitut Ipsos auswertet.
Laut KPMG-Report hatte der Schwarzmarkt für illegale Zigaretten in 38 untersuchten europäischen Staaten im Jahr 2023 ein Volumen von insgesamt 52,2 Milliarden Stück. Dies entspricht einem Anteil von fast zehn Prozent am gesamten Zigarettenmarkt dieser Staaten und einem geschätzten Steuerverlust von insgesamt rund 16,7 Milliarden Euro.
E-Zigaretten
Nach eigenen Angaben hat der deutsche Zoll im Jahr 2024 in ganz Deutschland insgesamt mindestens 1,9 Millionen illegale E-Zigaretten und fast 1.800 Liter unversteuerte E-Liquids sichergestellt. Das ergab eine Auswertung aller offiziellen Zoll-Mitteilungen zu entsprechenden Funden im Jahr 2024, die Reemtsma Anfang 2025 vorgenommen hat.
Diese Zahlen sind alarmierend, dürften aber nur die Spitze des Eisbergs und der Grau- und Schwarzmarkt mit illegalen E-Zigaretten in Deutschland noch um ein Vielfaches größer sein. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele der im deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten nicht verkehrsfähig sind. Trotzdem werden sie hemmungslos gehandelt, oft auch an Minderjährige. Die Gefahr, dabei erwischt zu werden, und die abschreckende Wirkung möglicher Strafen scheinen viel zu gering zu sein.
Oraltabak/Nikotinbeutel
Tabak zum oralen Gebrauch, wie etwa der skandinavische Lutschtabak „Snus“, ist in Deutschland und der gesamten EU mit Ausnahme von Schweden verboten. Tabakfreie Nikotinbeutel sind hierzulande bis dato ebenfalls nicht verkehrsfähig. Allerdings sind diese Produkte problemlos online bestellbar, weshalb der illegale Handel damit auch in Deutschland ein wachsendes Problem für den Verbraucher- und Jugendschutz darstellt.
Kautabak, der mittlerweile auch in kleinen vorportionierten Beuteln (Chew Bags) erhältlich ist, darf in Deutschland hingegen legal verkauft werden. Für diese Produkte gelten ebenfalls bestimmte Kennzeichnungspflichten, Verpackungsanforderungen und weitere Vorschriften, die für den legalen Vertrieb erfüllt sein müssen.
Deutschland hat bei der Bekämpfung des Schwarzmarkts vor allem mit E-Zigaretten kein Regulierungs-, sondern ein massives Kontroll- und Durchsetzungsproblem! Zu dessen Lösung braucht es aus unserer Sicht:
Deutlich stärkere und flächendeckendere Kontrollen des Online- und stationären Handels in Bezug auf die Einhaltung der für E-Zigaretten geltenden Regeln zu Produktgestaltung, Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Vermarktung, Versteuerung und Abgabe.
Deutlich mehr verdeckte Testkäufe, vor allem in Großstädten und Metropolregionen.
Unverzügliche Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Regeln mit deutlich empfindlicheren Strafen und Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro.
Online-Meldeportal
Als Hersteller sowie als Gründungsmitglied des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) unterstützen wir ausdrücklich die Initiative unseres Dachverbands zur Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen den Jugend- bzw. Verbraucherschutz in Bezug auf E-Zigaretten. Seit Mitte 2025 können Bürgerinnen und Bürger auf www.vape-kontrolle.de ganz einfach Hinweise dazu geben, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen oder nicht verkehrsfähige Waren anbieten. Jeder Hinweis, der über das Online-Meldeportal eingeht, wird automatisch an die für die betreffende Verkaufsstelle direkt zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet.
Mit dem Online-Meldeportal bieten wir als verantwortungsvoll im deutschen Markt agierende Industrie erstmals ein zentrales und niedrigschwelliges Angebot zur Meldung von Verstößen gegen den Jugend- und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit E-Zigaretten – vorerst für Berlin und Hamburg, bald bundesweit.
Eine ausführliche Pressemitteilung des BVTE zum Start von vape-kontrolle.de finden Sie hier.
Unser Appell
Als verantwortungsvoller Hersteller sind wir gern bereit, gemeinsam mit Politik, Handel und Ordnungsbehörden über Möglichkeiten zu sprechen, dem illegalen Handel mit klassischen Tabak- oder E-Zigaretten sowie mit illegalem Oraltabak oder tabakfreien Nikotinbeuteln dauerhaft beizukommen und so den Verbraucher- und Jugendschutz in Deutschland nachhaltig sicherzustellen. Zudem appellieren wir an Konsumentinnen und Konsumenten sowie Händler: